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Bei der Bewertung von Unternehmungen als Ganzes wurden die älteren Substanz- und Mittelwertverfahren in jüngerer Zeit vom Ertragswertverfahren verdrängt. Ungeachtet seiner Mängel, die sich u. a. in der Bewertung unter strategischen Aspekten deutlich zeigen, wurde dieses Verfahren vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer regelrecht kanonisiert. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, daß das Ertragswertverfahren lediglich einen Spezialfall bei der Bewertung zukünftiger Nutzenströme darstellen und zudem nur unter sehr engen Voraussetzungen unbedenklich angewandt werden kann. In diesem Zusammenhang wird auf alternative Verfahren und mögliche neue Wege in der Bewertungstheorie verwiesen.